Kosten

Anwaltliche Interessenvertretung kostet Geld. Nur wenn ich mir ausreichend Zeit für Sie und ihre Angelegenheiten nehmen und mich voll auf die Bearbeitung konzentrieren kann, ist eine umfassende und erfolgreiche Vertretung möglich.

Mir ist es wichtig, fair bezahlt zu werden. Das ist auch für Sie von Interesse. Wieviel die Vertretung im Endeffekt kostet, ist vom Umfang ihrer Angelegenheit und dem jeweiligen Rechtsgebiet abhängig. Der Rahmen der Gebühren ist grundsätzlich gesetzlich vorgegeben. Ich orientiere mich innerhalb dieses Rahmens auch an der finanziellen Situation meiner Mandant*innen. Dabei bemühe ich mich immer, eine Lösung zu finden mit der beide Seiten gut leben können.

Dazu gehört für mich, offen und transparent mit Kostenfragen umzugehen und alles mit Ihnen zu besprechen.

Im ersten Beratungsgespräch klären ich Sie selbstverständlich über die auf Sie zukommenden Kosten auf. Die Höhe der Vergütung ist grundsätzlich gesetzlich geregelt. Sie unterscheidet sich in den verschiedenen Rechtsgebieten stark.

Erstberatung

Für eine Erstberatung berechne ich in der Regel 90 bis maximal 190 Euro (zzgl. MwSt). Sofern ich für Sie ein Mandat übernehme, fallen für die Erstberatung keine zusätzlichen Kosten an.

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, kommt eine Kostenübernahme in Frage. Es gibt für Menschen mit geringem Einkommen verschiedene Möglichkeiten, Unterstützung bei den Anwaltskosten zu bekommen.

Vergütungsvereinbarung zwischen Strafverteidiger und Mandant

Manche Fälle sind so umfangreich, dass die gesetzlichen Gebühren nicht ausreichen, um den Aufwand und meine Kosten zu decken. Als Alternative zu den gesetzlichen Gebühren kann es in solchen Fällen sein, dass ich eine Vergütungsvereinbarung (“Honorarvereinbarung”) mit Ihnen abschließe. Die häufigsten Varianten sind die Vereinbarung eines Pauschalhonorars oder eines Stundenhonorars. Vergütungsvereinbarungen schließe ich grundsätzlich auch nur ab, wenn ich für Sie als Strafverteidiger tätig werde. So kann ich auch größeren Fällen immer die notwendige Aufmerksamkeit zukommen lassen.

Unterstützung bei geringen Einkommen

Für ein erstes Beratungsgespräch können Sie beim Amtsgericht Ihrer Meldeadresse einen Beratungshilfeschein beantragen. Bitte überprüfen Sie zunächst selber die Voraussetzungen und holen Sie sich vor dem ersten Beratungsgespräch bei dem Amtsgericht Ihres Bezirks einen sog. Beratungshilfeschein. Zusätzlich erheben wir für die Beratung eine Gebühr von 15,00 Euro (RVG VV 2500):

→ Informationen zur Beratungshilfe

→ auszufüllendes Formular (PDF)


Für eine Vertretung vor Gericht haben Sie die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen:  

→ Informationen zur Prozesskostenhilfe

→ auszufüllendes Formular (PDF)

Bei Fragen zu den Formularen wenden Sie sich bitte an eine der aufgelisteten Beratungsstellen:

 → Nachbarschaftsheim Neukölln – Beratungsangebot für Zugewanderte aus Südosteuropa

→ Amaroforo e.V. – Beratungsangebot auf Bulgarisch, Romanes und Rumänisch

→ KuB, Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migrant_innen e. V. – Beratung bei Fragen zum Asylrecht und zum Aufenthaltsrecht, Unterstützung bei psychischen und sozialen Problemen

→ Weitere Adressen der Flüchtlingsberatung in Berlin (PDF)

→ Flüchtlingsrat Berlin

→ Medibüro – Vermittlung anonymer und kostenloser medizinischer Behandlung unabhängig vom Aufenthaltsstatus

→ Ermittlungsausschuss Berlin – Rechtshilfegruppe zu Repression rund um linkspolitische Aktionen, Sprechstunde Dienstags von 20-22 Uhr


Kontakt

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