Migrationsrecht

Es gibt viele Gründe für Migration oder Flucht. Ich vertrete Sie gerne im Aufenthalts- und Asylrecht und helfe Ihnen auf dem oft komplizierten Weg zum Bleiberecht in Deutschland.

Asylrecht

Wenn Sie nach Deutschland kommen, weil Sie in Ihrem Herkunftsland nicht mehr bleiben können, können Sie einen Asylantrag stellen. Ich vertrete Sie im Asylverfahren gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und begleite Sie durch alle Stadien des Verfahrens. Eine frühe anwaltliche Vertretung ist sinnvoll, da das Verfahren kompliziert ist und leicht Fehler passieren können. Vor allem sollten Sie gut auf die Anhörung (Interview) vorbereitet sein, die für Ihren Antrag entscheidend ist. Falls Ihr Antrag abgelehnt wurde, vertrete ich Sie im Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht.

Aufenthaltsrecht

Im Aufenthaltsrecht geht es darum, sich (legal) in Deutschland aufhalten zu können. Hierfür gibt es sehr viele verschiedene Gründe, zum Beispiel Familie, Ausbildung oder Studium, Berufstätigkeit oder persönliche Gründe, aus denen Sie nicht in Ihr Heimatland zurückkehren können oder wollen. Ich berate Sie umfassend, welche Möglichkeiten es in Ihrer konkreten Situation gibt. Oft ist eine Beratung schon vor dem ersten Kontakt mit der Ausländerbehörde sehr sinnvoll. Aber auch, wenn es schon Probleme mit der Ausländerbehörde gibt, suchen wir gemeinsam nach Lösungen. Wenn Sie schon eine Aufenthaltserlaubnis haben, können wir die Möglichkeiten der Verlängerung oder dauerhafte Aufenthalte besprechen. Sollte ein Antrag abgelehnt worden sein, führe ich für Sie das notwendige Klageverfahren durch. Ich vertrete Sie gerne gegenüber dem Landesamt für Einbürgerung bzw. den Ausländerbehörden, deutschen Botschaften und Konsulaten im Ausland oder vor Gericht. Folgende Themen fallen in den Bereich des Aufenthaltsrechts:

  • Visumsangelegenheiten
  • Aufenthaltstitel erlangen oder erneuern
  • Familiennachzug
  • Erwerbstätigkeit
  • Duldung

Ich berate Sie auf Deutsch, Englisch oder Türkisch.

Allgemeine Hinweise zur Vertretung im Aufenthalts- und Asylrecht:

Bitte bewahren Sie alle Briefe, die Sie von Behörden, Gerichten oder andere Stellen bekommen haben, gut auf! Sollten Sie Briefe in einem gelben Umschlag bekommen, behalten Sie auch den Umschlag. Meistens läuft ab dem Tag, an dem Sie den Brief erhalten haben, eine Frist. Erkundigen Sie sich rechtzeitig, was Sie in der Frist erledigen müssen.


Bitte vereinbaren Sie für neue Anfragen in jedem Fall einen Termin!


Falls Sie nicht gut Deutsch, Englisch oder Türkisch sprechen können, bringen Sie bitte eine*n Sprachmittler*in mit. Falls niemand übersetzen kann, helfe ich gerne bei der Vermittlung.


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