Strafrecht

Strafverteidigung

Gegen Sie wird ermittelt? Sie wurden angeklagt, eine Straftat begangen zu haben? Sie sind bereits verurteilt?

Als Strafverteidiger vertrete ich Sie in allen Stadien des Strafverfahrens. Falls Sie eine Vorladung von der Polizei oder bereits eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten haben, setzen Sie sich umgehend mit mir in Verbindung.

Ich berate Sie auf Deutsch, Englisch oder Türkisch.

Themenfelder

Ich vertrete sie unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Politische Verfahren
  • Jugendstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Vermögensstrafrecht
  • bei Diebstahl oder Raub
  • Sachbeschädigung
  • Körperverletzungsdelikte
  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
  • Verbindung von strafrechtlichen und aufenthaltsrechtlichen Fragen
  • Nebenklagevertretung
  • Zeugenbeistand

Die Aufzählung ist nicht abschließend, ich vertrete Sie auch in weiteren Bereichen. Bei Vorwürfen sexualisierter Gewalt (z.B. Vergewaltigung) oder rassistischen und rechten Motiven übernehme ich ausnahmslos keine Mandate.

In solchen Fällen werde ich als Nebenklagevertreter oder Zeugenbeistand im Rahmen der Opfervertretung tätig.

Beratung: wann einen Termin vereinbaren?

Wenn Sie einer Straftat beschuldigt werden, setze ich mich in allen Verfahrenslagen engagiert für Ihre Rechte ein. Generell gilt hier: Je früher Sie sich anwaltlichen Rat holen, desto besser. Nicht nur wenn Zwangsmaßnahmen wie Durchsuchungen, Beschlagnahmen oder Untersuchungshaft drohen oder bereits stattfinden, können bereits im Ermittlungsverfahren entscheidende Weichen gestellt werden. Zögern Sie daher nicht, einen Beratungstermin zu vereinbaren. In geeigneten Fällen übernehme ich Ihr Mandat als Pflichtverteidiger.


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